900 + 100 Euro Fördermittel
für privat genutzte Ladestationen
900,- Euro Förderung stellt der Bund über die KfW-Bank seit Ende 2020 für private Ladestationen zur Verfügung. Wir stocken diese Förderung für unsere Kundinnen und Kunden noch einmal um 100,- Euro auf.
Wofür können Fördermittel beantragt werden?
Die KfW bezuschusst neu installierte Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und ausschließlich privat zugänglich sind.
Welche Kosten sind förderfähig?
Förderfähig sind die Kosten für den Kaufpreis einer neuen, förderfähigen Ladestation inklusive der Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation sowie aller Installationsarbeiten.
Wer kann Fördermittel beantragen?
Die Förderung kann von Eigentümern, Wohnungseigentümer-gemeinschaften, Mietern und Vermietern beantragt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
- Die Gesamtkosten der Ladestation inkl. Installation müssen mindestens 900 Euro betragen.
- Der Kauf der Ladestation darf erst nach Genehmigung des Antrags durch die KfW erfolgen.
- Die Ladestation muss eine elektrische Leistung von exakt 11 kW bereitstellen. Leistungsreduktionen von 22 kW auf 11 kW Ladestationen sind zulässig.
- Der Strom für die Ladestation muss aus erneuerbaren Energien stammen – wie durch Nutzung eines Öko-Stromvertrags.
- Die Nutzung eines Öko-Stromvertrages der Stadtwerke Schaumburg-Lippe
Mit unseren Ökostrom-Tarifen gibt es 100,- Euro extra!
Gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden wollen wir den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Schaumburg voranbringen und fördern. Bei uns finden Sie besonders preisattraktive Tarife für Ihren Ladestrom und zusätzlich erhalten Sie von uns dazu einen Förderbonus in Höhe von einmalig 100,- Euro.
Wie können wir helfen?
Für den Kauf und die Installation einer förderfähigen Ladestation haben wir Kooperationen mit Elektrofachbetrieben aus der Region sowie namhaften Herstellern und Großhändlern geschlossen. Wir helfen Ihnen bei Bedarf mit den Förderanträgen bei der KfW weiter und betreuen Sie von der Entscheidung bis zum fertigen Anschluss.
Was müssen Sie tun?
- Sie stellen einen Antrag auf Fördermittel nach dem Förderprogramm 440 direkt auf der Internetseite der KfW-Bank unter kfw.de. Dabei helfen wir Ihnen, wenn nötig.
- Sie suchen sich bei uns die für Sie optimale Ladestation aus, beispielsweise den ADAC-Testsieger ABL Wallbox eMH1.
- Für die vorgeschriebene Stromversorgung Ihrer Ladestation aus erneuerbaren Energien schließen Sie bei uns den passenden Ökostromtarif ab.
Wann und wie erhalte ich meine Fördergelder?
Nach erfolgreicher Installation durch einen Elektrofachbetrieb aus unserem Partnerprogramm müssen Sie bei der KfW-Bank nur noch die entsprechenden Nachweise einreichen. Hierfür steht Ihnen das KfW-Zuschuss-Portal zur Verfügung. Einfach Rechnungen für Kauf und Installation hochladen und Sie erhalten den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.
Für den Förderbonus von uns reichen Sie bitte eine Rechnungskopie direkt bei einem Ihrer Ansprechpartner aus unserem Hause ein. Die 100,- Euro Fördergeld verrechnen wir direkt mit Ihrem Stadtwerke-Schaumburg-Lippe-Ökostromvertrag. Voraussetzung ist der Vertragsabschluss eines Ökostrom-Tarifs.